Möller: Zukunftspakt Ehrenamt bringt konkrete Verbesserungen für Engagierte und Vereine
Mit dem gestern vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf des Steueränderungsgesetzes 2025 beginnt die Umsetzung der ersten Maßnahmen des im Koalitionsvertrag vereinbarten Zukunftspakts Ehrenamt. Ziel ist es, die Rahmenbedingungen für freiwilliges Engagement spürbar zu verbessern und bürokratische Hürden abzubauen.
„Ob im Sportverein, bei der Freiwilligen Feuerwehr, in sozialen Initiativen oder in der Nachbarschaftshilfe: Das Ehrenamt verdient nicht nur Wertschätzung, sondern auch konkrete Unterstützung“, so die SPD-Bundestagsabgeordnete Siemtje Möller und ergänzt: „Mit dem Zukunftspakt Ehrenamt schaffen wir Verbesserungen, von denen auch die Engagierten und Vereine hier bei uns vor Ort profitieren.“
Zu den im Steueränderungsgesetz 2025 beschlossenen Maßnahmen gehören unter anderem die Erhöhung der Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro und die Erhöhung der Übungsleiterpauschale von 3.000 auf 3.300 Euro. Die Haftungsprivilegierung für ehrenamtlich Tätige wird vereinheitlicht und ebenfalls auf 3.300 Euro angehoben. Die Änderungen sollen jeweils zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Zusätzlich profitieren gemeinnützige Vereine von höheren steuerlichen Freigrenzen und vereinfachten Nachweispflichten, was ihre Arbeit deutlich erleichtert: Die Einnahmen-Grenze, ab der gemeinnützige Organisationen ihre Mittel zeitnah verwenden müssen, wird von derzeit 45.000 auf 100.000 Euro pro Jahr ausgeweitet. Die Freigrenze aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb für gemeinnützige Vereine soll von 45.000 auf 50.000 Euro pro Jahr steigen. Schließlich soll – damit zusammenhängend – die Einnahmen-Grenze, ab der Vereine und andere gemeinnützige Körperschaften eine Aufteilung ihrer Aktivitäten in verschiedene Sphären vornehmen müssen, ebenfalls von aktuell 45.000 auf 50.000 Euro steigen.