Fraktion möchte den Punkt im Finanzausschuss diskutieren
Die SPD-Ratsfraktion Wittmund beantragt die Prüfung und das Aufzeigen weiterer Einnahmemöglichkeiten durch Erhöhung der Zweitwohnungssteuer in Wittmund, teilt Fraktionsvorsitzender Jens Multhaupt mit, der einen entsprechenden Antrag an die Kommune gestellt hat.

Zur Begründung schreibt er: Beim kommunalen Finanzausgleich werden nur Personen mit Hauptwohnungen berücksichtigt. Für Personen mit Nebenwohnungen erhält die Gemeinde kein Geld, sie hat allerdings gewisse Mehrausgaben für die Einrichtungen durch den Zweitwohnungsinhaber. Die Zweitwohnungssteuer ist als örtliche Aufwandssteuer eine reine Kommunalsteuer. Besteuert wird das Besitzen einer Wohnung neben einer Hauptwohnung. Die Jahreskaltmiete ist unter anderem die Bemessungsgrundlage für die Zweitwohnungssteuer. Der Steuersatz liegt in den einzelnen Gemeinden zwischen fünf und 23 Prozent, in der Regel beträgt der Steuersatz bei zehn Prozent. Einige Gemeinden und Städte erheben eine nach bestimmten Kriterien gestaffelte Steuer. „In Wittmund liegt die Zweitwohnungssteuer bei neun Prozent. Dies ist unter dem bundesweiten Durchschnitt. Im Rahmen der Haushaltsberatungen wurden viele Möglichkeiten zur Einsparungen von Ausgaben und freiwilligen Leistungen sowie die Vorlage einer Erhöhung der Grundsteuer A, B und der Gewerbesteuer diskutiert. Leider wurde die Möglichkeit einer Erhöhung der Zweitwohnungssteuer seitens der Verwaltung nicht aufgezeigt“, so Multhaupt. Die Zweitwohnungssteuer sollte auch in Betracht gezogen werden, damit nicht nur die Wittmunder Bürger und die hiesigen Gewerbetreibenden durch eine Steuererhöhung zusätzlich belastet würden, sondern auch die Auswärtigen, die hier nur eine Zweitwohnung besitzen. Die SPD-Ratsfraktion bittet, den Antrag im Finanzausschusssitzung am 2. Dezember mit auf die Tagesordnung zu setzen.